Zu große Trockenheit: Landratsamt erlässt erneut Wasserentnahmeverbot

Aufgrund der seit nunmehr fünf Jahren anhaltenden Trockenheit und damit einhergehender sinkender Grundwasserpegel sind in vielen nordsächsischen Oberflächengewässern auch in diesem Jahr wieder niedrige Wasserstände zu verzeichnen. Als Untere Wasserbehörde hat das Landratsamt Nordsachsen deshalb am 21.06.23 erneut eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Oberflächengewässer erlassen. Alle Eigentümer und Anlieger von oberirdischen Gewässern sind damit aufgefordert, ab sofort die Entnahme von Wasser mittels Pumpen einzustellen. Die Allgemeinverfügung wird im Wortlaut in der nächsten Ausgabe des Amtsblatts und auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Bis zum 30. September 2023 oder bis auf Widerruf ist eine ungeregelte Wasserentnahme mittels Pumpen aus oberirdischen Gewässern in Nordsachsen verboten. Die Untere Wasserbehörde wird in den Sommermonaten verstärkt unterwegs sein, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu überwachen. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Mehr: Mitteilung des Landratsamtes Nordsachsen vom 21.06.2023

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